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09.01.2019

2 min

Landestourismusverband und Fachverband Landurlaub setzen sich für liberale Reitwegeregelung ein

Verbände wollen Novellierung des Waldgesetzes

Mutter und Tochter bei einem Ausritt durch das Gelände rund um das Herrenhaus Koitendorf © TMV/Krauss
Wo ein Pferd, da ein Weg: In der bereits über Jahre anhaltenden Diskussion um die Freigabe von Waldwegen für Reiter und Pferd sprechen sich Landestourismusverband und der Fachverband Landurlaub Mecklenburg-Vorpommern erneut für eine liberale Reitwegeregelung nach dem Vorbild von inzwischen zwölf Bundesländern aus. Diese Position wurde heute im Rahmen einer Anhörung vor dem Wirtschafts- und Agrarausschuss Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin vertreten. Die Verbände wollen, dass Reiten ohne Einschränkung und Ausweisung in Gebieten mit hohem Waldanteil, geringer touristischer Belastung und ohne besonderen Waldschutzstatus erlaubt sein soll. „Das Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern sollte sein Potenzial als Land zum Reiten nutzen. Andere Bundesländer galoppieren uns in diesem Bereich sprichwörtlich davon. Idealerweise sollte das Reiten daher überall dort möglich sein, wo es nicht verboten ist“, sagte Tobias Woitendorf, stellvertretender Geschäftsführer des Landestourismusverbandes. Er verwies damit auf den Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Bundesländern, in denen eine liberale Reitwegeregelung bereits gilt und zur Zufriedenheit von Gästen und Einheimischen beiträgt. „Selbstverständlich muss dabei mit Augenmaß vorgegangen werden. Das heißt, von der geforderten Novellierung sollten touristische Hochburgen, Schutzgebiete wie Nationalparke, Biosphärenreservate und Küstenregionen ausgenommen und deren Nutzung durch eine Reitwegeausweisung geregelt sein. Der Wald soll vielen Ansprüchen genügen, und letztendlich geht es im Ergebnis der Anhörung um eine tragfähige Lösung für das Land“, so Woitendorf weiter. Eine Liberalisierung des Landeswaldgesetzes (LWaldG) aus dem Jahr 1993 böte nach Auffassung der Verbände viele Vorteile: Zum einen wäre das Reiten in weiten Teilen des Landes – circa 80 Prozent – ohne Reitwegeausweisung möglich. Damit verbesserte sich das Image des Landes als Ziel für Gäste, die in ihrem Urlaub reiten möchten. Immerhin entfallen im Jahr allein etwa 600.000 der rund 30 Millionen Übernachtungen im Nordosten auf Reiturlauber. Diesen stehen zwischen Seenplatte und Ostseeküste insgesamt 6.400 Kilometer Reitwege zur Verfügung. Allerdings fehlt ein zusammenhängendes Reitwegenetz, das Reitern Rundritte, Wanderritte und flexible Routenplanungen ermöglicht. Zum anderen verminderte sich für die Landkreise, die nach dem LWaldG zur Ausweisung von Reitwegen aufgefordert sind, der bürokratische Aufwand, weil Kosten für die Beschilderung beziehungsweise Unterhaltung von Reitwegen wegfielen. Mecklenburg-Vorpommern ist neben Sachsen, Thüringen und Schleswig-Holstein das einzige Bundesland, in dem die Reitwegeregelung noch restriktiv ist. Reiturlaub ist ein großer Wirtschaftsfaktor. Nach Berechnungen auf Basis einer Pferdetourismusstudie (HorseFuturePanel) werden in Mecklenburg-Vorpommern Umsätze in Höhe von rund 57 Millionen Euro generiert.
Weitere Informationen: www.auf-nach-mv.de