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09.10.2013

4 min

Tourismusverband MV: Wasserretter im Nordosten brauchen bessere Bedingungen

Sylvia Bretschneider: Ehrenamtliche Kräfte verdienen mehr Respekt, Anerkennung und eine solide gesetzliche Grundlage für ihre Arbeit

Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider informiert sich bei der Wasserwacht. © DRK / Griesert
Nach Abschluss der Badesaison 2013 unterstützt der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern die von den Trägern der Wasserrettung in Mecklenburg-Vorpommern erhobene Forderung nach verbesserten Bedingungen für die zumeist ehrenamtlichen Kräfte an den Stationen. Dies ist im Rahmen einer Vorstandssitzung des Verbandes beschlossen worden, zu der die drei Träger im Land – das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) und der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) – eingeladen waren. „Ehrenamtlich leisten die Wasserretter in Mecklenburg-Vorpommern eine verlässliche und unverzichtbare Arbeit. Sie benötigen dafür solide gesetzliche Rahmenbedingungen, sowie mehr gesellschaftliche Anerkennung und Wertschätzung. Daran mangelt es bisweilen“, erklärte Sylvia Bretschneider, Präsidentin des Landtages und des Landestourismusverbandes. Wasserrettung in Rettungsdienstgesetz des Landes aufnehmen Sie sprach sich deutlich dafür aus, die Leistungen des Wasserrettungsdienstes bis zum kommenden Jahr in das zu novellierende Rettungsdienstgesetz des Landes aufzunehmen. Damit verbundenes Ziel sei es unter anderem, Krankenkassen in das derzeit zwischen Kommunen als Auftraggebern und Trägern der Wasserrettung als Dienstleistern bestehende System zu integrieren und finanziell zu verpflichten. Zudem könne über die Anerkennung als Notfallrettung auch der so genannte rückwärtige Raum von Küsten oder Ufern – Promenaden, Strand- und Uferwege etc. – durch Wasserretter abgesichert werden. „Im Notfall geht es um jede Minute. Die Wasserretter können oft viel schneller an Ort und Stelle sein und helfen als jede andere Rettungseinheit“, erklärte die Verbandspräsidentin. Bisher besteht für ihre zahlreichen Einsätze in diesen Bereichen keine gesetzliche Regelung, sodass die Träger entstehende Kosten oft selbst zu übernehmen gezwungen sind. Eine gesetzliche Regelung würde zudem finanziell schwächere Gemeinden dabei stärken, die Wasserrettung abzusichern. „Wichtig für den reibungslosen Informationsfluss ist auch eine Verbindung der Wasserrettungsstationen mit den Leitstellen des Regelrettungsdienstes, sodass die erste Hilfe und Versorgung noch besser koordiniert werden kann“, erläuterte Sylvia Bretschneider. Ausbildung, Ausrüstung und Anerkennung für Wasserretter absichern Die Verbandspräsidentin forderte überdies die Definition von einheitlichen, trägerübergreifenden Standards bei der Ausrüstung der Türme und Stationen. Sie empfahl den Trägern der Wasserrettung in dieser Frage noch besser zusammenzuarbeiten. „Erst eine einheitliche Grundausstattung bietet in Kombination mit ausgebildeten Rettungsschwimmern größtmögliche Badesicherheit.“ Besondere Anforderungen einzelner Ortslagen seien über die grundsätzlichen Regelungen hinaus zu berücksichtigen. Von Seiten der Kommunen erwogen werden kann nach Ansicht des Tourismusverbandes überdies, Teile der Wasserrettung – insbesondere die Rettungsleitung – über hauptamtliche Kräfte abzusichern. Die Dreikaiserbäder auf der Insel Usedom haben mit einem solchen Modell positive Erfahrungen gemacht. Hauptamtliche Kräfte können den Wasserrettungsdienst auch in den Randzeiten der Saison absichern, wenn freiwillige Kräfte schwerer zu gewinnen sind. Wichtig ist zudem eine angemessene Unterkunft für die oft mehrere Monate in der Saison zwischen Anfang Mai und Ende September im Einsatz weilenden Kräfte. Sylvia Bretschneider: „Nur wenn für die oft jungen Retter das Gesamtpaket stimmt, entscheiden sie sich für den Dienst in den Badeorten Mecklenburg-Vorpommerns, die auch untereinander in einer gewissen Konkurrenz stehen.“ Sie lobte in diesem Zusammenhang den in den vergangenen Jahren insgesamt deutlich gestiegenen Standard der Unterkünfte sowie auch der Rettungstürme. Auch seien die an den Seeufern und Stränden wirkenden Rettungskräfte in aller Regel gut ausgebildet. „Wir brauchen auch in Zukunft verlässliche Wasserretter. Ausbildung, Ausrüstung und Anerkennung sind drei wichtige Voraussetzungen für die Sicherung des Nachwuchses“, sagte die Verbandspräsidentin. Richtiges Verhalten: Leichtsinn vermeiden, Hinweisen folgen, Symbole kennen Zugleich kritisierte sie den von Seiten der Badegäste abnehmenden Respekt gegenüber den Einsatzkräften sowie die oft unzureichende Kenntnis über die Zeichen und Symbole an den Rettungstürmen. „Hier herrscht Aufklärungsbedarf, den wir von Seiten der Tourismusbranche gern unterstützen.“ Sie empfahl eine einheitliche Symbolik an den Stationen sowie zwischen allen Trägern abgestimmte Hinweise über das richtige Verhalten am und im Wasser. Diese können mit Hilfe touristischer Akteure weit verbreitet werden. Wichtig sei neben einer Informationskampagne, dass Baderegeln und Hinweise der Wasserretter konsequent befolgt würden. „Wer dies nicht tut, handelt verantwortungslos und leichtsinnig gegenüber sich selbst und gegenüber anderen. Jeder sollte sich seiner Vorbildwirkung vor allem gegenüber Kindern bewusst sein“, erklärte Sylvia Bretschneider. Sie bedauerte, dass nicht in allen Orten und Regionen Deutschlands Schwimmunterricht im Kindergartenalter verpflichtend angeboten wird. „Immerhin sind das rechtzeitige und sichere Schwimmen sowie der Respekt vor dem Gewässer die besten Vorsorgemaßnahmen vor dem Ertrinken“, sagte sie abschließend. Hintergrund: Für die Badesicherheit in Mecklenburg-Vorpommern sorgen drei Hilfsorganisationen: die DRK Wasserwacht, die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) und der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB). Die DLRG MV hat in der Sommersaison 2013 ca. 1.500 Rettungsschwimmer an 29 Badestellen an der Küste eingesetzt. Bei der DRK Wasserwacht waren in der Saison zwischen Mai und September ca. 1.350 Wasserretter in 13 Ostseebädern und an 54 Badestellen an Binnenseen tätig. Der ASB setzte im Nordosten in diesem Jahr ca. 220 Rettungsschwimmer ein. Die zum Teil über Spenden finanzierten Organisationen schließen Leistungsverträge mit den Gemeinden bzw. Kurverwaltungen ab, die Strand- oder Gewässerabschnitte bewachen lassen müssen oder wollen. Die Rettungskräfte erhalten eine Aufwandsentschädigung und freie Unterkunft. Für die Ausstattung der Stationen sind in der Regel die Betreiber zuständig. Die Rettungsschwimmer überwachen Badebereiche, schützen bei oder vor Gefahrensituationen und bergen in Gefahr geratene Personen. Da diese Tätigkeiten in MV bislang von der Notfallrettung abgegrenzt sind, werden sie auch nicht als Rettungsdienstkosten von den Krankenkassen erstattet. Die Träger der Wasserrettung bilden überdies Personen in der Selbstrettung, im Schwimmen und im Rettungsschwimmen aus.