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11.12.2012

2 min

Pädagogik bieten, TV-Gebühren zahlen: GEZ-Gebührenreform trifft Jugendunterkünfte hart

Nicht vorhandener TV-Geräte zum Trotz: Beiträge steigen um bis das Fünfundzwanzigfache

Sorge bei vielen Jugendübernachtungsstätten in Mecklenburg-Vorpommern: Die von den Einrichtungen zu entrichtenden Beiträge für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk steigen mit dem neuen Rundfunkgebührenstaatsvertrag ab 1. Januar 2013 um bis das Fünfundzwanzigfache – und das, obwohl in vielen Fällen keine Fernseher zum Empfang bereit stehen. „Viele Jugendunterkünfte verzichten aus pädagogischen oder finanziellen Gründen auf das Aufstellen von Fernsehern. Trotzdem steigen im kommenden Jahr ihre GEZ-Gebühren in zum Teil beträchtlichem und unverträglichem Maße“, erklärte Jürgen Seidel, Vorsitzender des Landestourismusverbandes, im Rahmen des 3. Jugendtourismustages in Mecklenburg-Vorpommern. Das Problem sei die Bemessung der Beiträge anhand der Zimmerzahl unabhängig von der tatsächlichen Zahl von Fernsehgeräten. „Dies trifft viele Einrichtungen doppelt hart – einerseits wegen der aufgrund moderater Preise oftmals dünnen Kapital- und Gewinndecke, andererseits, weil sie häufig ganz bewusst auf Erlebnispädagogik anstatt auf TV-Konsum setzen“, so Seidel weiter. Er sprach sich dafür aus, die ungerechte Regelung nach Inkrafttreten des neuen Rundfunkgebührenstaatsvertrages zugunsten der betroffenen Jugendunterkünfte zu verändern. „Die Belastung und der Kostendruck könnten andernfalls die Existenz einiger Einrichtungen bedrohen.“
Zwar sieht die neue Regelungen Ausnahmen für verschiedene  gemeinnützige Einrichtungen vor. Diese müssen pro Betrieb maximal einen Beitrag von 17,98 Euro zahlen, bei acht oder weniger Angestellten sogar nur 5,99 Euro. Allerdings wird diese Sonderregelung aufgehoben,  sofern Gästezimmer vermietet werden. In diesen Fällen werden pro Gästezimmer 5,99 Euro Beitrag angesetzt, wobei pro Betrieb das erste Gästezimmer beitragsfrei ist. Ausgenommen von der Beitragsberechnung pro Zimmer sind nur die Jugendunterkünfte, die Mitglieder beherbergen, so zum Beispiel die Häuser des Deutschen Jugendherbergswerkes sowie des Verbandes Deutscher Schullandheime.
Beispielrechnungen zufolge muss das Maritime Jugenddorf in Greifswald ab 2013 statt wie bislang 247,28 Euro Rundfunkgebühren pro Jahr 5.822,40 Euro zahlen. Auch dem Kinder- und Jugendhotel Verchen am Kummerower See steht eine empfindliche Beitragserhöhung ins Haus: Hier steigen die Kosten für die GEZ von 215,76 Euro auf 2.084,52 Euro um fast das Zehnfache. Das Hanse Hostel mit zwei Standorten in Rostock ist ebenfalls stark betroffen. Statt wie bislang 323 Euro fordert die GEZ künftig 1.293 Euro im Jahr.
Der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern hat per Brief gegenüber den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bereits vor einigen Monaten auf die problematische Situation aufmerksam gemacht. Auch das Bundesforum für Kinder- und Jugendreisen hat an verschiedenen Stellen auf die schwierige Situation aufmerksam gemacht und am so genannten Runden Tisch der Unterkünfte über Lösungswege beraten. Der Runde Tisch fordert eine Befreiung von Rundfunkbeiträgen für Gästezimmer in allen Unterkünften mit nachweislich jugendlichen Gästen bis zum vollendeten 26. Lebensjahr – unabhängig von der Träger- oder Inhaberstruktur der Jugendunterkunft. Zum Download: Flyer zum Jugendtourismustag am 11. Dezember 2012 in Rostock